Bewerbungsschluss 2020 - mögliche Verlängerung nach Absprache

09.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Vorstand hat das Thema Bewerbungsschluss aufgrund der aktuellen, durch Corona bedingten Situation besprochen und folgendes entschieden:

Die Situation in den Organisationen stellt sich recht unterschiedlich dar und die Bandbreite der Möglichkeiten für Fertigstellung und Einreichung ist groß. Die ersten Bewerbungen sind schon eingegangen, sowohl aus der Wirtschaft wie aus der Wissenschaft.
Das Thema Chancengleichheit bekommt gerade sehr unterschiedliche Prioritäten, angefangen von "das ist jetzt völlig unwichtig" bis "das ist eine große Chance auch für strukturelle Veränderungen im Sinne von Chancengleichheit (Stichwort flexible Arbeitsorte/-zeiten)".
Mit jedem eine maßgeschneiderte Lösung zu finden ist nicht so ganz einfach, es braucht einen Rahmen.

Da wir noch nicht wissen, wie viele Bewerbungen in diesem Jahr tatsächlich eingereicht werden, können wir heute noch keine Entscheidung treffen, ob die Veranstaltung im Oktober abgesagt werden muss oder nicht.
Das bedeutet, dass die Jurysitzung vorerst wie geplant am 30. Juni stattfinden wird. Die aufbereiteten Unterlagen müssen am 12. Juni an die Jury verschickt werden. Der Rahmen für Verlängerungen ist somit eher eng.
Da vieles im Bewertungsprozess bei uns im Ehrenamt bewältigt wird, bitten wir um Ihr Verständnis, dass es keine pauschale Terminverlängerung geben kann.

Regulär bleibt es beim Bewerbungsschluss am 30.04.2020 und wir freuen uns über jede Bewerbung, die Sie zu diesem Termin ermöglichen können.
Auf Anfrage sind Terminverlängerungen bis 18.05.2020 möglich. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Ihnen das reicht. Es gibt keine Terminverlängerung ohne gegenseitige Absprache.

Wenn wir keinen Übereinkunft in einem abgesteckten Zeitkorridor finden können, bekommen Sie von uns das Kulanzjahr gewährt, sofern Sie nicht schon in diesem sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre jetzt fällige Wiederholungsbewerbung ausnahmsweise erst in 2021 einreichen dürfen.
Im Umkehrschluss heißt das auch, falls es in diesem Jahr keine Prädikatsvergabe geben sollte, dass Ihre Bewerbung von 2020 für 2021 gültig bleibt ohne nochmalig Überarbeitung.  

Wir bitten um Ihr Verständnis in dieser Situation und hoffen, dass wir eine gemeinsame Lösung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr TOTAL E-QUALITY-TEAM


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