Bewerbungsverfahren
Bewerben können sich alle Organisationen mit in der Regel mindestens 15 Beschäftigten, die sich nachweislich und langfristig in ihrer Personalpolitik für die Durchsetzung von Chancengleichheit bemühen und dabei Erfolge erzielen.
Willkommen sind Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Bewerbung ist freiwillig und basiert auf einer Selbsteinschätzung der Organisationen.
Grundlage der Bewerbung ist die Checkliste als Selbstbewertungsinstrument, das zugleich Anregungen und Unterstützung bei der Implementierung von Aktivitäten zur Verbesserung von Chancengleichheit von Frauen und Männern bieten soll. Die Checkliste ist in verschiedene Aktionsbereiche gegliedert, in denen eine Vielzahl von möglichen Ansätzen und Maßnahmen zur Chancengleichheit genannt werden.
Aktionsbereiche:
- Bestandsaufnahme zur Beschäftigungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Personalbeschaffung, Stellenbesetzung, Nachwuchswerbung
- Weiterbildung/Personalentwicklung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Förderung partnerschaftlichen Verhaltens am Arbeitsplatz
- Institutionalisierung der Aktivitäten zur Chancengleichheit
- Gesellschaftspolitisches Bekenntnis zur Chancengleichheit




