Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom 2.07.2001
I.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein großes Potenzial gut ausgebildeter weiblicher Arbeitskräfte. Die schulischen und beruflichen Qualifikationen der Frauen sind sehr gut: Viele junge Frauen sind heute besser qualifiziert als ihre männlichen Altersgenossen. Dieses Leistungs- und Qualifikationspotenzial spiegelt sich jedoch nicht adäquat in der Beschäftigung wider.
Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften steigt weiter an. Der rasche wirtschaftliche Wandel, die demografische Entwicklung und das gewachsene Selbstverständnis von Frauen, berufstätig zu sein, werden sich weiter positiv auf die Frauenerwerbstätigkeit auswirken. Mit einer Quote von 56,9 % liegt sie allerdings noch immer deutlich unter der der Männer (72,4 %). Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich gestiegen, ist aber immer noch sehr niedrig und liegt unter dem Durchschnitt der EU-Staaten.
II.
Die Unternehmen brauchen das Potenzial der gut ausgebildeten und motivierten Frauen, um im nationalen ebenso wie im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Spitzenverbände der Wirtschaft und die Bundesregierung sind sich einig, dass es sich unser Land auf Dauer nicht leisten kann, in großem Umfang in Bildung und Ausbildung von Frauen zu investieren und das so gebildete Potenzial dann nicht zu nutzen.
In der betrieblichen Praxis existieren schon heute viele differenzierte, auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit, die dazu beitragen, die Chancen der Frauen im Berufsleben zu verbessern. Bei allen Fortschritten, die dabei in den vergangenen Jahren erreicht wurden, bedarf es in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft aber noch erheblicher Anstrengungen, um Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in Bildung, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu verbessern.
III.
Die Bundesregierung und die Wirtschaftsverbände stimmen in dem Ziel überein, durch aktive betriebliche Fördermaßnahmen sowohl die Ausbildungsperspektiven und die beruflichen Chancen der Frauen als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter nachhaltig zu verbessern. Damit soll eine deutliche Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen erreicht werden, auch in den Bereichen, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. Dies sind insbesondere Führungspositionen und zukunftsorientierte Berufe. Maßnahmen zur Verfolgung dieser Ziele werden auch zu einer Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen beitragen.
Die Bundesregierung und die Wirtschaftsverbände sind sich darin einig, dass neben betrieblichen Maßnahmen der Ausbau einer flächendeckenden Kinderbetreuungsstruktur und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsschulen erforderlich sind.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft sagen zu, ihren Mitgliedern betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie der Familienfreundlichkeit zu empfehlen.
Geeignete betriebliche Maßnahmen sind abhängig von Situation, Größe, Branche und Struktur der Unternehmen und der Arbeitnehmerschaft:
Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als Unternehmensphilosophie zu verankern und durch verbesserte Kommunikation nach innen und außen bekannt zu machen. Dazu gehört auch, die unterschiedlichen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen.
Förderung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ausdrückliche Aufgaben für Beschäftigte mit Leitungsfunktion.
Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, beispielsweise durch verstärkte Einbeziehung von Frauen in Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte oder durch Angebote zu Mentoring- oder Shadowingprogrammen sowie durch Teilzeitangebote auch für Führungskräfte.
Angebote bereitzustellen, um mehr junge Frauen für zukunftsorientierte Ausbildungen und Studiengänge zu gewinnen und ihnen nach Abschluss der Ausbildung berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern, beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen, Gleitzeitarbeit, Einführung von Arbeitszeitkonten, Sabbat-Jahren, Telearbeit, Job-Sharing sowie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Flexible Gestaltung der Familienphase zu ermöglichen, beispielsweise durch Angebote zur Teilnahme an Weiterbildung und betrieblichen Informationsveranstaltungen, Übertragung von Urlaubsvertretungen während der Elternzeit sowie durch Wiedereingliederungsprogramme für Berufsrückkehrerinnen.
Verbindliche Zielsetzungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in den Betrieben zu formulieren und entsprechend zu dokumentieren.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Konzeption und Umsetzung zu beteiligen. Dies kann durch Beteiligung des Betriebsrates und durch Abhalten von Belegschaftsversammlungen geschehen.
Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Besonderheiten kleiner und mittlerer Betriebe und die spezifischen Gegebenheiten der Branchen zu beachten.
Die Spitzenverbände werden Arbeitgeber und Unternehmen informieren, beraten und unterstützen. Sie werden Konzepte und Modelle zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als nachahmenswerte Beispiele ("best-practice") präsentieren. Sie werden Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit zum Thema ihrer Ausbildungs- und Betriebsberatung sowie ihrer Bildungsveranstaltungen machen. Sie informieren damit über die breite Palette der Instrumente zur Durchsetzung der genannten Ziele in Klein-, Mittel- und Großbetrieben unterschiedlicher Branchen.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft empfehlen den Unternehmen, die Unterstützung des Vereins Total E-Quality und das Audit Beruf und Familie bei der Weiterentwicklung von Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nutzen.
Die Verbesserung der Infrastruktur für die Kinderbetreuung erfordert eine ausreichende finanzielle Basis der Kommunen. Durch die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und die Anschlussregelung für den Solidarpakt zu Gunsten der neuen Länder wurde die finanzielle Lage der Länder und ihrer Kommunen langfristig gestärkt.
Im "Forum Bildung" erarbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, den Sozialpartnern, den Kirchen und der Wissenschaft Empfehlungen für Reformen des deutschen Bildungssystems. In diesem Kontext wird gerade den Ganztagsschulen eine besondere Bedeutung zugemessen.
IV.
Die Umsetzung der "Vereinbarung der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" wird von der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft gemeinsam begleitet. Dazu setzen die Bundesregierung und die Spitzenverbände der Wirtschaft eine paritätisch besetzte hochrangige Gruppe "Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in der Wirtschaft" ein. Die Gruppe wird in ihrer Arbeit durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unterstützt.
Die Gruppe wird zu Beginn ihrer Arbeit eine Bestandsaufnahme erstellen und erstmals Ende 2003, danach alle zwei Jahre die Umsetzung dieser Vereinbarung und die erzielten Fortschritte in den Unternehmen bilanzieren. Auf dieser Grundlage wird sie konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit erarbeiten.
V.
Solange die "Vereinbarung der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" erfolgreich umgesetzt wird, wird die Bundesregierung keine Initiative ergreifen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft auf gesetzlichem Wege zu erreichen. Davon unberührt bleibt die Umsetzung von zwingendem EU-Recht.
Stand: 03.07.2001




