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Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom 2.07.2001

I.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein großes Potenzial gut ausgebildeter weiblicher Arbeitskräfte. Die schulischen und beruflichen Qualifikationen der Frauen sind sehr gut: Viele junge Frauen sind heute besser qualifiziert als ihre männlichen Altersgenossen. Dieses Leistungs- und Qualifikationspotenzial spiegelt sich jedoch nicht adäquat in der Beschäftigung wider.

Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften steigt weiter an. Der rasche wirtschaftliche Wandel, die demografische Entwicklung und das gewachsene Selbstverständnis von Frauen, berufstätig zu sein, werden sich weiter positiv auf die Frauenerwerbs­tätigkeit auswirken. Mit einer Quote von 56,9 % liegt sie allerdings noch immer deut­lich unter der der Männer (72,4 %). Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist in den ver­gangenen Jahren zwar kontinuierlich gestiegen, ist aber immer noch sehr niedrig und liegt unter dem Durchschnitt der EU-Staaten.

II.

Die Unternehmen brauchen das Potenzial der gut ausgebildeten und motivierten Frauen, um im nationalen ebenso wie im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Spitzenverbände der Wirtschaft und die Bundesregierung sind sich einig, dass es sich unser Land auf Dauer nicht leisten kann, in großem Umfang in Bildung und Ausbildung von Frauen zu investieren und das so gebildete Potenzial dann nicht zu nutzen.

In der betrieblichen Praxis existieren schon heute viele differenzierte, auf die betrieb­lichen Bedürfnisse abgestimmte Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit, die dazu beitragen, die Chancen der Frauen im Berufsleben zu verbessern. Bei allen Fortschritten, die dabei in den vergangenen Jahren erreicht wurden, bedarf es in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft aber noch erheblicher Anstrengungen, um Chancengleichheit und Familien­freundlichkeit in Bildung, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu verbessern.

III.

Die Bundesregierung und die Wirtschaftsverbände stimmen in dem Ziel überein, durch aktive betriebliche Fördermaßnahmen sowohl die Ausbildungsperspektiven und die beruflichen Chancen der Frauen als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter nach­haltig zu verbessern. Damit soll eine deutliche Er­höhung des Beschäftigungsanteils von Frauen erreicht werden, auch in den Bereichen, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind. Dies sind insbesondere Führungs­positio­nen und zukunftsorientierte Berufe. Maßnahmen zur Verfolgung dieser Ziele werden auch zu einer Verringerung der Ein­kommensunterschiede zwischen Männern und Frauen beitragen.

Die Bundesregierung und die Wirtschaftsverbände sind sich darin einig, dass neben betrieblichen Maßnahmen der Ausbau einer flächendeckenden Kinder­betreuungsstruktur und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztags­schulen erforderlich sind.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft sagen zu, ihren Mitgliedern betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie der Familienfreundlichkeit zu empfehlen.

Geeignete betriebliche Maßnahmen sind abhängig von Situation, Größe, Branche und Struktur der Unternehmen und der Arbeitnehmerschaft:

Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als Unternehmensphilosophie zu verankern und durch verbesserte Kommunikation nach innen und außen bekannt zu machen. Dazu gehört auch, die unterschiedlichen Auswirkungen unternehme­rischer Tätigkeiten auf Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen.

Förderung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ausdrückliche Aufgaben für Beschäftigte mit Leitungsfunktion.

Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, beispielsweise durch verstärkte Einbeziehung von Frauen in Weiterbildungsprogramme für Führungs­kräfte oder durch Angebote zu Mentoring- oder Shadowingprogrammen sowie durch Teilzeitangebote auch für Führungskräfte.

Angebote bereitzustellen, um mehr junge Frauen für zukunftsorientierte Ausbil­dungen und Studiengänge zu gewinnen und ihnen nach Abschluss der Aus­bildung berufliche Perspektiven zu eröffnen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern, beispiels­weise durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen, Gleitzeitarbeit, Einführung von Arbeitszeitkonten, Sabbat-Jahren, Telearbeit, Job-Sharing sowie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Flexible Gestaltung der Familienphase zu ermöglichen, beispiels­weise durch Ange­bote zur Teilnahme an Weiterbildung und betrieblichen Informationsveran­staltungen, Übertragung von Urlaubsvertretungen während der Elternzeit sowie durch Wiedereingliederungsprogramme für Berufsrückkehrerinnen.

Verbindliche Zielsetzungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Familien­freundlichkeit in den Betrieben zu formulieren und entsprechend zu dokumentieren.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Konzeption und Umsetzung zu beteiligen. Dies kann durch Beteiligung des Betriebsrates und durch Abhalten von Belegschafts­versammlungen geschehen.

Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Besonderheiten kleiner und mittlerer Betriebe und die spezifischen Gegebenheiten der Branchen zu beachten.

Die Spitzenverbände werden Arbeitgeber und Unternehmen informieren, beraten und unterstützen. Sie werden Konzepte und Modelle zur Verwirklichung von Chancen­gleichheit und Familienfreundlichkeit als nachahmenswerte Beispiele ("best-practice") präsentieren. Sie werden Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit zum Thema ihrer Ausbildungs- und Betriebsberatung sowie ihrer Bildungsveran­staltungen machen. Sie informieren damit über die breite Palette der Instrumente zur Durchsetzung der genannten Ziele in Klein-, Mittel- und Großbetrieben unterschied­licher Branchen.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft empfehlen den Unternehmen, die Unterstützung des Vereins Total E-Quality und das Audit Beruf und Familie bei der Weiterent­wicklung von Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu nutzen.

Die Verbesserung der Infrastruktur für die Kinderbetreuung erfordert eine aus­reichende finanzielle Basis der Kommunen. Durch die Neuregelung des bundes­staatlichen Finanzausgleichs und die Anschlussregelung für den Solidarpakt zu Gunsten der neuen Länder wurde die finanzielle Lage der Länder und ihrer Kom­munen langfristig gestärkt.

Im "Forum Bildung" erarbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, den Sozialpartnern, den Kirchen und der Wissenschaft Empfehlungen für Reformen des deutschen Bildungssystems. In diesem Kontext wird gerade den Ganztagsschulen eine besondere Bedeutung zugemessen.

IV.

Die Umsetzung der "Vereinbarung der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" wird von der Bundesregierung und den Spitzen­verbänden der deutschen Wirtschaft gemeinsam begleitet. Dazu setzen die Bundes­regierung und die Spitzenverbände der Wirtschaft eine paritätisch besetzte hoch­rangige Gruppe "Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in der Wirtschaft" ein. Die Gruppe wird in ihrer Arbeit durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unterstützt.

Die Gruppe wird zu Beginn ihrer Arbeit eine Bestandsaufnahme erstellen und erst­mals Ende 2003, danach alle zwei Jahre die Umsetzung dieser Vereinbarung und die erzielten Fortschritte in den Unternehmen bilanzieren. Auf dieser Grundlage wird sie konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit erarbeiten.

V.

Solange die "Vereinbarung der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deut­schen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" erfolgreich umgesetzt wird, wird die Bundesregierung keine Initi­ative ergreifen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirt­schaft auf gesetzlichem Wege zu erreichen. Davon unberührt bleibt die Umsetzung von zwingendem EU-Recht.

 

Stand: 03.07.2001