• Deutsch
  • English
  • Français
08.03.10

Gleich–Berechtigung beim Entgelt und in Führungspositionen

12 Forderungen der Frauen Union der CDU Deutschlands zur Entgeltgleichheit und der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen

Die Frauen Union der CDU Deutschlands setzt sich mit Nachdruck für eine partnerschaftliche Gesellschaft ein. Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss überall Realität werden. Dies ist eine Schlüsselfrage für die zukünftige Entwicklung Deutschlands. Nur mit der vollen Entfaltung des großen Potentials von Frauen in Politik,Wirtschaft und Gesellschaft werden wir zukünftige Herausforderungen meistern können.

Tatsächlich ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben noch nicht erreicht. Die nach wie vor bestehende Lohnlücke und der Mangel an Frauen in  Führungspositionen sind wichtige Indikatoren dafür. Mit einem Entgeltunterschied von 23,2 Prozent zwischen Frauen und Männern ist Deutschland im europäischen Vergleich unter den Schlusslichtern. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft liegt bei 27 Prozent. In Aufsichtsräten lag ihr Anteil 2009 bei 9,8 Prozent, in den Vorständen der 200 größten Unternehmen bei 2,5 Prozent. In den obersten Bundesbehörden des öffentlichen Dienstes liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 23 Prozent.

Die Gründe für die Lohnlücke und die geringe Teilhabe von Frauen an Führungspositionen sind vielfältig. Zahlreiche Faktoren wie etwa das Berufswahlverhalten von Frauen, Erwerbsunterbrechungen wegen der Kindererziehung, Schwierigkeiten  beim beruflichenWiedereinstieg und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, schlechtere Aufstiegschancen und vor allem nach wie vor feste Rollenzuschreibungen und Vorurteile wirken sich insgesamt nachteilig aus.

Ein Konzept zur Überwindung der Entgeltungleichheit und der geringen Teilhabe von Frauen in Führungspositionen muss daher viele Ansatzpunkte umfassen. Nur in einer gemeinsamen Anstrengung derjenigen, die in Politik,Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Wir begrüßen daher die Maßnahmen und Fortschritte, die dank der gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der deutschenWirtschaft und der Bundesregierung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft erreicht werden konnten. Zwischenzeitlich liegt die dritte Bilanz dieser Vereinbarung vor. Mit Interesse erwarten wir die Erfahrungsberichte zum Bundesgleichstellungsgesetz und zum Bundesgremienbesetzungsgesetz, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden sollen.

Trotz der erreichten Fortschritte kann uns das bisherige Ergebnis nicht zufrieden stellen. Die Kompetenz, Leistung und Erfahrung von Frauen müssen sich beim Entgelt und beim  beruflichen Aufstieg niederschlagen. Es ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, dass sich die Potentiale von Frauen und Männern gleichermaßen entfalten können.

Wir haben uns nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Zielsetzungen der Entgeltgleichheit und von mehr Frauen in Führungspositionen in das Wahlprogramm der CDU aufgenommen werden, daher begrüßen wir diese Schwerpunktsetzungen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP.

Konkret heißt das:

1. Wegen der Bedeutung für die künftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sollen die Aspekte der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung aufgenommen werden. Zugleich würden damit nach wie vor bestehende Defizite stärker in den Blick von in der Wirtschaft Tätigen gerückt.

2. Wir fordern Unternehmen in Deutschland auf, die „Charta der Vielfalt“ zu unterschreiben. Damit verpflichten sie sich, sich in ihrem Unternehmen aktiv für Diversity einzusetzen.

3. Wir fordern die intensive Information über das beratungsgestützte Lohntestverfahren Logib-D, auch durch die Dachverbände der Wirtschaft, bei Arbeitgebern und weitergehende Maßnahmen in den Unternehmen, falls Entgeltunterschiede deutlich werden.

4. Der Bundesregierung, dem Parlament, den Bundestagsfraktionen und den Parteien kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu.Wir fordern sie daher auf, Logib-D in ihrem eigenen Verantwortungsbereich anzuwenden. Die CDU Deutschlands sollte hierbei vorangehen.

5. Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll nur an Unternehmen erfolgen, bei denen Entgeltgleichheit gegeben ist. Der Nachweis könnte wie in der Schweiz durch das Lohntestverfahren Logib-D erfolgen.

6. Wir fordern Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, mehr Frauen in Tarifkommissionen
zu entsenden. Die Mitglieder der Tarifkommissionen sollen das Problem der Entgeltgleichheit, diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungsverfahren und Arbeitsbewertungen verstärkt in Tarifverhandlungen berücksichtigen.

7. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten ist zeitnah so erhöhen, dass ein Mindestanteil von einem Drittel in Aufsichtsräten erreicht wird. Das Ziel muss sein, dass beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten vertreten sind.

8. Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist festzulegen, dass bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mindestens ein Drittel Frauen nominiert werden. Die ansteigende Zahl der Frauen sollte jährlich dokumentiert und veröffentlicht werden.

9. Wir fordern eine gesetzliche Regelung für die Seite der Anteilseigner in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Den Vertretern der Anteilseignerseite in Aufsichtsräten von privaten und öffentlichen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäischen Gesellschaften (SE) mit mehr als 100 Mitarbeitern sollen zu  mindestens ein Drittel Frauen angehören.

10. Für die Arbeitnehmerseite fordern wir eine gesetzliche Regelung, wonach unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft, mindestens aber zu einem Drittel, vertreten sein müssen.

11. Wir fordern Qualifizierungsangebote und die Steigerung der fachlichen Qualität aller Aufsichtsratsmitglieder.

12. Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist zu verankern, dass der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands verpflichtet wird, auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern im Vorstand zu achten. Parallel sollten entsprechende Berichtpflichten vereinbart werden.

In Norwegen konnte mit der Einführung gesetzlicher Regelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft innerhalb weniger Jahre die Zielsetzung von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten erreicht werden. Andere europäische Nachbarländer planen derzeit vergleichbare Regelungen.Wir fordern daher jetzt konkrete Schritte in Deutschland, um zu mehr Gleichberechtigung auch in diesem Bereich zu kommen.

Berlin, 5.März 2010